Es geht um die Schutz des Vermögens Ihrer Familie!
Nach § 1601 BGB haften alle in gerader Linie verwandte Personen für die Kosten des Unterhalts – also auch der Pflegekosten.
Die optimale Absicherung der Kosten für den Fall einer Pflege sind sehr vielfältig.
Hier möchten wir vier der bekanntesten Varianten nennen:
- Pflegetagegeldversicherung – Anbieter = Krankenversicherungen – Da vergleichsweise preisgünstig, die wohl am häufigsten genutzte Form!
- Pflegerentenversicherung – Anbieter = Lebensversicherungen – Pflegeabsicherung mit “Geld-zurück-Garantie”
- Pflegekostenversicherung – Anbieter = Krankenversicherungen – Da wegen der Kostenentwicklung kaum kalkulierbar.
- Kauf eines Appartments in einer Pflegeimmobilie – Anbieter = spezialisierte Bauträger
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