Es geht um die Schutz des Vermögens Ihrer Familie!

Nach § 1601 BGB haften alle in gerader Linie verwandte Personen für die Kosten des Unterhalts – also auch der Pflegekosten.

Die optimale Absicherung der Kosten für den Fall einer Pflege sind sehr vielfältig.
Hier möchten wir vier der bekanntesten Varianten nennen:

  1. Pflegetagegeldversicherung – Anbieter = Krankenversicherungen – Da vergleichsweise preisgünstig, die wohl am häufigsten genutzte Form!
  2. Pflegerentenversicherung – Anbieter = Lebensversicherungen – Pflegeabsicherung mit “Geld-zurück-Garantie”
  3. Pflegekostenversicherung – Anbieter = Krankenversicherungen – Da wegen der Kostenentwicklung kaum kalkulierbar.
  4. Kauf eines Appartments in einer Pflegeimmobilie – Anbieter = spezialisierte Bauträger

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