Servicevereinbarung

Die Benzner Finanzberatung GmbH bietet eine hoch individuelle Finanzberatung an. Damit Ihr Anspruch an eine moderne, neutrale, ganzheitliche und unabhängige Beratung gewährleistet werden kann, bieten wir unseren Mandanten vier Servicepakete an. Diese unterscheiden sich in Ihren Leistungen und Honoraren.


1. Basis 0 € nur gesetzliche Dienstleistungen
2. Komfort 200 € / p.a. und Haushalt Einstieg in die Finanzplanung
3. Premium 350 € / p.a. und Haushalt Finanzplanung für komplexe Haushalte
4. VIP 600 € / p.a. und Haushalt Finanzplanung fast wie ein Familiy-Office

Wenn Sie sich für eine honorarpflichtige Servicevereinbarung entscheiden, grenzen sich positiv ab und können fest davon ausgehen, das Ihren gehobenen Ansprüchen in Bezug auf Servicebereitschaft, Finanztransparenz und persönlicher Beratung umfangreich Rechnung getragen wird.

Anhand der Servicevereinbarung können Sie zudem das gesamte Dienstleistungsspektrum der Benzner Finanzberatung GmbH erkennen.

Die Servicevereinbarung für …

private Mandanten finden Sie hier zum herunterladen: Serviceübersicht PM 03-20

Firmen und Freiberufler finden Sie hier zum herunterladen: Serviceübersicht FM 05-20

Für Erläuterungen dieser Übersichten kommen Sie gern auf uns zu.

Honorarpflichtige Beratungen sind für viele Branchenkenner die Zukunft. Bis wir auch in Deutschland eine vollständige Abkehr von Provisionen – wie bspw. in UK – erleben, gibt es immer mehr Übergangs- oder Mischmodelle. Diese entstehen hierzulande bei den Unternehmen, die den Fokus nicht auf Provisionsmaximierung legen, sondern die vorrangig die ganzheitliche langfristige Kundenorientierung und weitere Serviceleistungen im Blick haben.

Keine Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist

Wir möchten Sie als Kunden nicht durch lange Vertragslaufzeiten an uns binden, sondern wir haben den Anspruch, Sie durch ein ausgezeichnete Dienstleistung und einen exzellenten Kundenservice zu überzeugen.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen eine Servicevereinbarung, die Sie jederzeit ohne lästige Kündigungsfrist zum Ende der aktuellen Abrechnungsperiode kündigen können.